Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cornelsen und Schmal OHG.  

 

Unseren Lieferungen und Leistungen liegen nachstehende Vertragsbedingungen zugrunde. Diese gelten auch für alle späteren Geschäfte. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind über unsere Homepage abrufbar, in unserem Geschäft ausgehängt und können jederzeit bei uns angefragt werden. Abweichende Bedingungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Auf die Einhaltung der Schriftform kann nur durch beiderseitige schriftliche Erklärung verzichtet werden. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge der Cornelsen und Schmal OHG mit Verbrauchern und Unternehmen.  

In allen Kostenvoranschlägen ist die Durchführung von zwei Korrekturabläufen je Position enthalten. Jede weitere Korrektur wird nach aufwand separat in Rechnung gestellt.

Bei der Folierungen von Fahrzeugen können Schäden bei der Entfernung von Folien am Fahrzeug Schäden am Lack auftreten (z.Bsp. Klarlackablösungen o.ä.). dies ist auf Fehler an dem Lack zurückzuführen. In der Automobilindustrie werden serienmäßig Fahrzeuge gefertigt, deren Lackierung mindestens einen Gitterschnittkennwert von gt1 (DIN 53151) aufweisen. Dieser wert sagt etwas über die Festigkeit des Lackes auf dem Untergrund aus. Keine der von uns verwendeten Folien (laut Hersteller) hat eine Klebkraft, die diesen wert übersteigt. Im zuge der Folierung kann es nötig sein, dass die Folie nach der Anbringung auf dem Lack geschnitten werden muss. Wir sind in der Lage die Folien so zu trennen, dass ohne dabei in den Lack zu schneiden (die Folie wird nur angeritzt), dennoch können leichte Kratzer im lack entstehen. Diese sich meist wegpolieren lassen.

 I. Angebot

(1) An unsere Angebote halten wir uns vier Wochen ab Datum der Angebotsabgabe gebunden. Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Annahme des Vertragsangebotes durch den Vertragspartner, technische Änderungen an den von uns angebotenen Erzeugnissen vorzunehmen, sofern dadurch nicht der Preis, die Lieferzeit und die Gewährleistungsdaten beeinträchtigt werden, zudem bleiben Ablaufänderungen bei Veranstaltungen vorbehalten, sofern dadurch nicht der Veranstaltungszweck beeinträchtigt wird.

(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

 (3) Angebote, die graphische Gestaltungen, Werbetexte und dergleichen enthalten, welche durch uns geschaffen wurde, umfassen die Übertragung eines ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechtes nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Ansonsten ist nur die Benutzung der gelieferten Vervielfältigungstücke i. S. eines einfachen, zeitlich unbeschränkten, räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkten Nutzungsrechts angeboten.

 (4) Treten nach Vertragsschluss in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Vertragspartners Umstände ein, oder werden uns diese erst dann bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, sind wir berechtigt, die vereinbarte Lieferung oder Leistung zurückzuhalten, bis eine angemessene Sicherheit oder volle Vorauszahlung der vertraglichen Vergütung geleistet ist. Geschieht dies nicht in angemessener Frist, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

(5) Aufträge, Abreden und Zusicherungen – einschließlich derjenigen unserer Erfüllungsgehilfen – bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

 II. Preise 

 (1) Die am Tage der Lieferung gültigen Preise werden in EURO berechnet und verstehen sich bei Warenlieferungen ohne Verpackung ab unserem Erfüllungsort. Soweit nicht ausdrücklich ausgewiesen, verstehen sich die Rechnungsendbeträge jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Preis- und Kostenerhöhungen für Warenlieferungen, die zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin eintreten, sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisberichtigung nach vorheriger Ankündigung vorzunehmen.

 (2) Sollten Sie der Preisanpassung nicht innerhalb von 3 Tagen nach Mitteilung widersprechen, gilt diese als vereinbart. Anderenfalls kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten.

 III. Liefer- und Leistungszeit 

 (1) Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

 (2) Die angegebenen Termine können von uns nur eingehalten werden, wenn alle notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen vollständig zur Verfügung gestellt werden. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 (3) Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen und dergleichen, auch wenn sie bei Lieferanten von uns oder deren Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigten uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten.

IV. Teilleistungen, Abnahme  

(1) Soweit nichts Abweichendes zwischen den Parteien einzelvertraglich vereinbart ist, sind wir berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen auch in, in sich abgeschlossenen, Teilen zu erfüllen. Der Vertragspartner ist insoweit zur Abnahme von Teilleistungen verpflichtet und hat erbrachte Teilleistungen abzunehmen.

 (2) Soweit Teilleistungen oder das gesamte Werk dem Vertragspartner zur Abnahme vorgelegt werden, hat dieser binnen 10 Werktagen die Abnahme zu erklären. Erfolgt binnen der zehntägigen Frist keine Zurückweisung durch begründete Mängelrüge so gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

 (3) Gestalterische Leistungen generieren ihre Ausdruckskraft aus der Kreativität des Schöpfers. Insoweit steht dem Vertragspartner kein Recht zur Verweigerung der Abnahme zu, wenn ihm die künstlerische Gestaltung nicht zusagt. In derartigen Fällen sind wir nicht nur Nachgestaltung oder Überarbeitung verpflichtet. Im Falle der Überarbeitung anhand der Wünsche des Auftraggebers sind diese Arbeiten keine Mängelbeseitigung, sondern eine neue vertragliche Verpflichtung, die gesondert zu vergüten ist.

 V.Geistiges Eigentum  

(1) An Entwürfen von graphischen Gestaltungen liegt das Urheberrecht beim Gestalter. Sofern vertraglich ein Nutzungsrecht an den graphischen Gestaltungen oder anderen urheberrechtfähigen Werken eingeräumt wird, ist dies nur ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht, das, sofern es nicht ausdrücklich weitergehend eingeräumt wurde, nur für die Bundesrepublik Deutschland übertragen wird. Alle Rechte am Konzept für eine Veranstaltung oder einer graphischen Gestaltung oder dergleichen verbleiben bei uns, wenn nicht einzelvertraglich anders vereinbart ist.

(2) Etwaige Vorschläge des Vertragspartners für die Gestaltung von künstlerischen Werken begründen kein Miturheberrecht, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(3) Der Vertragspartner ist auf Verlangen verpflichtet, die Cornelsen und Schmal OHG an geeigneter Stelle, insbesondere Impressum der Webseite, Presseberichten, o.ä., als Urheber zu nennen.

 VI. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Rechte Dritter 

(1) Wir sind stets bemüht, bei den von uns vorgelegten Entwürfen keine Schutzrechte Dritter zu verletzen. Wir weisen allerdings darauf hin, dass bei Registerrechten wie Marken und Geschmacksmustern nur eine Recherche diesbezüglich eine gewisse Klärung bringt. Der Vertragspartner ist entsprechend den Regeln für den ordentlichen kaufmännischen Betrieb gehalten, die erforderlichen Recherchen auszuführen. Bei Bedarf können diese Dienste vermittelt oder einzelvertraglich als Bestandteil unserer Leistung vereinbart werden.

(2) Der Vertragspartner stellt uns frei von etwaigen Ansprüchen Dritter, die sich aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter ergeben, die durch Texte, Bilder, urheberrechtsschutzfähige Werke oder dgl. verursacht werden, die der Vertragspartner zur Verfügung stellt und von uns auf Wunsch des Vertragspartners in Entwürfe und dgl. eingefügt werden sollen. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung von Websites. Es wird insoweit darauf hingewiesen, dass die Nutzung von urheberrechtsschutzfähigen Werken für Websites eine neue Verwertungsart ist, die der ausdrücklichen Zustimmung oder Einräumung des Verwertungsrechts seitens des Urhebers bedarf.

(3) Im Falle von Rechtsstreitigkeiten über die Nutzung und Verwendung von Marken, Designs, urheberrechtsschutzfähigen Werken oder sonstigen Schutzrechten, welche auf Wunsch des Vertragspartner verwendet wurden, stellt der Vertragspartner die Cornelsen und Schmal OHG im Innenverhältnis von jeglicher Haftung frei und erklärt sich bereit, die Kosten der Rechtsverteidigung, den Schadensersatz und ähnliches zu erstatten. Es kann durch Cornelsen und Schmal OHG ein Vorschuss auf die möglichen Rechtsverteidigungskosten verlangt werden und der Vertragspartner muss auf Verlangen im Falle eines Rechtsstreits als Streitgenosse der Cornelsen und Schmal OHG beitreten Hat die Cornelsen und Schmal OHG grob fahrlässig oder vorsätzliche gehandelt entfällt dieser Anspruch.

VII. Drucksachen 

(1) Vor Drucklegung erhält der Vertragspartner einen Korrekturabzug. Wenn dieser Korrekturabzug genehmigt ist (Imprimatur), gilt die Drucksache in der abgezeichneten  Form als vertragsgemäß abgenommen. Für eventuell noch verbliebene Druckfehler oder Farbabweichungen, die nicht druckseitig verursacht wurden, übernehmen wir keine Haftung. Für den Inhalt der Drucksachen, insbesondere, wenn diese vom Vertragspartner vorgegeben werden oder wesentlich von ihm verändert werden, übernehmen wir keine Haftung. Sofern der Vertragspartner dies wünscht, wird eine Prüfung des Inhalts der Drucksache durchgeführt, die dabei anfallenden Kosten werden gesondert berechnet.

(2) Wir verwenden ausschließlich Farben, Lacke und sonstige Materialien, die gesundheitlich unbedenklich sind und für Mensch und Natur keine Gefahr darstellen. Im Einzelfall kann es zu einer kurzzeitigen Geruchsbildung bei neuen Produkten kommen, die nicht vollständig auszuschließen ist. Der kurzzeitige Eigengeruch der Ware verfliegt binnen weniger Tage und ist vollkommen unbedenklich.

(3) Soweit dies nicht einzelvertraglich vereinbart ist, wird von uns keine Produktionsüberwachung von Drucksachen, Werbemitteln oder anderen Gegenständen durchgeführt.

(4) Soweit nicht einzelvertraglich ausgeschlossen, sind wir befugt von Drucksachen, Werbemitteln oder anderen für den Vertragspartner erarbeiteten Sachen eine angemessene Zahl von Belegexemplaren unentgeltlich einzubehalten. Diese Belegexemplare dürfen nur dann Dritten präsentiert werden, wenn dadurch nicht etwaige Geheimhaltungspflichten von uns verletzt werden.

 VIII. Zahlungsbedingungen 

(1) Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum. Die Fälligkeit ist jeweils ausdrücklich nach Kalender bestimmt. Skonto bedarf einer besonderen Vereinbarung. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind. Für die Skontoerrechnung ist der Netto-Rechnungsbetrag nach Abzug von eventuellen Rabatten, Fracht usw. maßgeblich. Auch Gutschriften sind von der Skontoerrechnung abzuziehen.

IX.Werden die vertraglich vereinbarten Leistungen in Teilen abgenommen, so ist eine dem Wert der Teilleistung entsprechende Teilvergütung jeweils nach Abnahme des Teiles nach Rechnungsstellung fällig.

(1) Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Wird ein Scheck am Fälligkeitstage nicht eingelöst, so können wir die sofortige Einlösung sämtlicher Schecks verlangen. Sie können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Es steht Ihnen die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

(2) Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen und bei Bekanntwerden von Zahlungsschwierigkeiten sind wir berechtigt, alle Forderungen fällig zu stellen und für noch ausstehende Lieferungen und Leistungen Vorkasse zu verlangen. Bei Zahlungszielüberschreitung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz, wenn Sie Unternehmer sind, ansonsten in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz.

 IX. Eigentumsvorbehalt 

(1) Alle Lieferungen und Leistungen, soweit es sich dabei um Sacheigentum handelt, erfolgen unter verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-) Eigentum von uns durch Verbindung, so ist bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Vertragspartners an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig auf uns übergeht. Der Vertragspartner verwahrt das (Mit-) Eigentum von uns unentgeltlich.

(2) Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu bearbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.  Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Vertragspartner auf das Eigentum von uns in angemessener Weise hinweisen und uns diesbezüglich unverzüglich benachrichtigen. Die gesamte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher, auch zukünftiger Forderungen von uns gegenüber dem Vertragspartner aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch den jeweiligen Saldenforderungen. Bei Annahme von Schecks gelten die Forderungen als getilgt, wenn die Schecks eingelöst wurden und keine Rückbelastung erfolgt.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurück zu nehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen.

(4) Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung für alle in einem Vertrag vereinbarten Leistungen werden die Nutzungsrechte an den Entwürfen und urheberrechtsschutzfähigen Werken nicht auf den Vertragspartner übertragen. Mit Leistung des vertraglich vereinbarten Entgelts gehen die urheberrechtlichen Nutzungsrechte im vertraglich vereinbarten Umfang auf den Vertragspartner über.

(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

 X.Allgemeiner Haftungsausschluss Haftungsbegrenzung 

(1) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leichte Fahrlässigkeit anderer als der in den vorstehenden Absätzen genannten Pflichten.

(2) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(3) Die Haftung für Schäden des Vertragspartners oder von Dritten, die in Beziehung zum Vertragspartner stehen, werden bezüglich Ereignissen, die durch höhere Gewalt verursacht werden, ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für Konzerte Events, Werbeveranstaltungen/Promotions und Incentives (Anreizveranstaltungen) und dergleichen, die von der Gesundheit der ausübenden Künstler oder dem Wetter abhängen.

(4) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir übernehmen keinerlei Haftung für den Verlust von Daten, insbesondere die sich im Zusammenhang mit dem Implementieren von Websites in dem EDV-System des Vertragspartners ergeben.

(5) Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist Cornelsen und Schmal OHG nicht verantwortlich. Die Cornelsen und schmal OHG ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, sie wird den Kunden aber rechtzeitig auf – aus ihrer Sicht ohne weiteres erkennbare gewichtige – Risiken hinweisen. Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos.

(6) Für die Datenabsicherung der sich beim Provider des Kunden oder auf dem Server befindlichen Daten ist der Kunde selbst verantwortlich.

XI. Sonstige Bedingungen

(1) Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die dem Gewollten am nächsten kommt.

(3) Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien, sofern gesetzlich zulässig, den Sitz der Cornelsen und Schmal OHG.

Bremen, den 01.01.2020 Cornelsen und Schmal OHG